Satzung

Der Leitfaden für alle Mitglieder

§1 Name, Sitz, Geschäftsjahr

1.1 Der Name des Vereins lautet „BMW Team Oberhavel“, nach erfolgter Eintragung in das Vereinsregister, mit dem Zusatz „eingetragener Verein (e.V.)“.
1.2 Der Verein hat seinen Sitz in Oranienburg.
1.3 Geschäftsjahr ist das laufende Kalenderjahr.

§2 Vereinszweck

2.1 Der Zwecks des Vereins ist, allen an BMW-Automobilen Interessierten die Möglichkeit zu geben, auf unpolitischer und unkonfessioneller Basis die Freude am Fahren auszuüben.
2.2 Dieser Zweck wird erreicht durch regelmäßige Treffen der Mitglieder zum Erfahrungsaustausch, gegenseitiger Hilfestellung bei der technischen Instandhaltung der Fahrzeuge und der Teilnahme der Mitglieder an Treffen mit anderen BMW Clubs. Des Weiteren wird eine enge Zusammenarbeit mit dem „BMW Club Deutschland e.V.“ und allen BMW Gemeinschaften im In- und Ausland, mit der Bayerischen Motorenwerke AG, mit autorisierten Vertragshändlern und Firmen der Zubehörindustrie angestrebt.

§3 Mitglieder des Vereins

3.1 Mitglieder des Vereins können alle natürlichen und juristischen Personen werden, die bereit sind, die in §2 genannten Zwecke und Ziele des Vereins ideell und materiell zu unterstützen.
3.2 Die Anmeldung erfolgt schriftlich, durch das Ausfüllen des Mitgliedsantrages und dessen Abgabe, oder Versand per Post an das BMW Team Oberhavel. über die Aufnahme entscheidet der Vorstand mittels 2/3-Mehrheit. Mit der Annahme des Mitgliedsantrages und Aufnahme in den Club erkennt der Antragsteller die vorliegende Clubsatzung an.
3.3 Um dem äußerlichen Erscheinungsbild und dem Image des Vereins gerecht zu werden, verpflichtet sich jedes Mitglied, sein Fahrzeug in technisch einwandfreien Zustand zu halten.
3.4 Jedes Mitglied hat sein Fahrzeug angemessen im Rahmen der StVO im öffentlichen Straßenverkehr zu führen.
3.5 Das BMW Team Oberhavel distanziert sich ausdrücklich vom Missbrauch von Alkohol und Drogen im Straßenverkehr. Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis führt zum fristlosen Ausschluss aus dem Club.
3.6 Die Aufnahme von Ehrenmitgliedern erfolgt nur durch Abstimmung der aktiven Mitglieder. Hierzu ist die einfache Mehrheit der anwesenden Mitglieder erforderlich. Es müssen aber mindestens 50% aller stimmberechtigten Mitglieder anwesend sein. Ehrenmitglieder sind passive Mitglieder.
3.7 Mitglieder, die durch außergewöhnliche Umstände nicht aktiv mitwirken können, sind ruhende Mitglieder (z.B. Personen die zeitlich mehrheitlich anderweitig eingespannt sind durch Studium, Wehrdienst oder aus persönlichen Gründen). Aktive Mitglieder können nur nach Rücksprache mit dem Vorstand zu ruhenden Mitgliedern erklärt werden.
3.8 Ehrenmitglieder und ruhende Mitglieder sind beitragsfrei und zur kostenlosen Inanspruchnahme der Vereinsleistungen berechtigt.
3.9 Familienmitglieder, die die jährliche Mitgliedskarte des „BMW Club Deutschland e.V.“ erhalten möchten, verpflichten sich die anfallenden Kosten zu entrichten. Die Höhe der Zahlung ist beim Vorstand zu erfragen.
3.10 Die Beendigung der Mitgliedschaft hat durch schriftliche Kündigung zu erfolgen, die an den Vorstand gerichtet ist. Die Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen vor dem Ablauf des jeweiligen Monats.
3.11 Nach Abstimmung des Vorstandes können einzelne Mitglieder bei clubschädigendem Verhalten fristlos ausgeschlossen werden.
3.12 Ausgeschiedene Mitglieder verpflichten sich, sämtliche Clubgegenstände, die u.a. auch zur Identifikation und Zugehörigkeit zum „BMW Team Oberhavel“ und „BMW Club Deutschland e.V.“ dienen, ersatzlos zurückzugeben.

§4 Vorstand des Vereins

4.1 Der Gesamtvorstand des Vereins setzt sich aus 3 Personen zusammen:
– dem Vorsitzenden,
– dem Kassenwart,
– dem Schriftführer
4.2 Vorstand im Sinne des §26 BGB sind der Vorsitzende und der Kassenwart. Gerichtlich und außergerichtlich wird der Verein durch jeden der vorstehend genannten Vorstandsmitglieder einzeln vertreten.
4.3 Zu Vorstandsmitgliedern können nur Mitglieder des BMW Team Oberhavel gewählt werden. Mit Beendigung der Mitgliedschaft im Verein endet auch das Amt eines Vorstandmitglieds.
4.4 Jedes Vorstandsmitglied ist einzeln von der Mitgliedsversammlung zu wählen. Sie werden für die Dauer von zwei Jahren gewählt und bleiben bis zur Wahl des neuen Gesamtvorstandes im Amt.
4.5 Der Vorstand führt die Geschäfte des Vereins ehrenamtlich. Bei vorzeitigem Ausscheiden eines Vorstandsmitglieds wird für die Zeit bis zur nächsten Mitgliederversammlung ein Nachfolger bestellt. Sodann wählt die Mitgliederversammlung ein neues Vorstandsmitglied.
4.6 Bei Ausfall der Mitglieder der Ämter 1 und 2, wählen die übrigen aus ihren Reihen vorübergehend einen Stellvertreter. Fällt ein Mitglied des Vorstandes für längere Zeit, z.B. durch Krankheit, oder für immer, z.B. durch Kündigung aus, wird gemäß §4.4 verfahren.
4.7 Der Vorstand ist gemeinsam für die Organisation und Koordination der Aktivitäten des Vereins zuständig. Auf Wunsch kann er Aufgaben an Mitglieder übertragen. Dies muss schriftlich protokolliert werden.
4.8 Nur der Kassenwart sowie der Vorsitzende haben jeweils Zugang zur Clubkasse.

§4a Aufgaben der Vorstandsvorsitzenden

4a.1 Für die Jahreshauptversammlung hat der Vorsitzende die Tagesordnung zu erstellen und die Zusammenkunft zu leiten.
4a.2 Er hat die Aufbewahrungspflicht des gesamten Schriftverkehrs sowie der Akten des Vereins.

§4b Aufgaben des Kassenwartes

4b.1 Der Kassenwart hat das Kassenbuch und die Clubkasse zu verwalten und legt alle 3 Monate einen Kassenbericht vor.
4b.2 Der Kassenwart hat jedem Mitglied Auskunft über die von ihm zuletzt gezahlten Beiträge zu geben sowie Einsicht in das Kassenbuch zu gewähren.
4b.3 Bei längerer Abwesenheit übergibt der Kassenwart das Kassenbuch an die Vorsitzenden bzw. an seinen Stellvertreter mit einem Übergabeprotokoll im Beisein von mindestens 3 Mitgliedern.

§4c Aufgaben des Schriftführers

4c.1 Dem Schriftführer obliegt die Protokollierung der Treffen und deren Beschlüsse.
4c.2 Er hat eine enge Zusammenarbeit mit dem Kassenwart anzustreben, insbesondere bei der Aufstellung der Bilanz.

 

§4d Ausschluss von Vorstandsmitgliedern aus dem Vorstand

4d.1 Bei clubschädigendem Verhalten eines Vorstandmitgliedes tritt §3.11 und §3.12 in Kraft.
4d.2 Vernachlässigt ein Vorstandsmitglied seine Aufgaben und Pflichten kann er entweder durch eine Mehrheitsentscheidung des Vorstandes, oder durch eine Abwahl der Mitglieder bei einer ordentlichen Mitgliederversammlung, wobei die Stimmenmehrheit aller Mitglieder erreicht werden muss, aus diesem ausgeschlossen werden.

§5 Versammlungen und Beschlüsse

5.1. Jahreshauptversammlungen
5.1.1 Die Jahreshauptversammlung findet im März des Kalenderjahres statt. Die Einladung an die Mitglieder erfolgt hierzu schriftlich durch den Vorstand unter Bekanntgabe der Tagesordnung. Sie ist eine Pflichtveranstaltung für alle Mitglieder.
5.1.2 Alle Anträge zur Jahreshauptversammlung müssen mindestens zwei Wochen zuvor schriftlich bei dem Vorstand vorliegen. Die endgültige Vorlage der Anträge zur Jahreshauptversammlung bleibt den Vorsitzenden vorbehalten.
5.1.3 Die Vorstandsmitglieder haben ihren Jahresbericht vorzutragen und schriftlich vorzulegen.
5.1.4 Beitragsfestsetzung für das Folgejahr.
5.1.5 Beschlussfassung über die vorgelegten Anträge.
5.1.6 Planung der kommenden Saison.
5.2 Außerordentliche Versammlung
5.2.1 Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist durch den gesamten Vorstand einzuberufen, wenn das Interesse des Clubs es erfordert.
5.3 Beschlüsse
5.3.1 Beschlüsse sind schriftlich niederzulegen (Protokoll) und vom Vorsitzenden oder seinem Stellvertreter sowie dem Schriftführer abzuzeichnen.
5.3.2 Bei Satzungsänderungen und Änderung des Clubzwecks, sind die §33 Pkt. 1 und §71 Pkt. 1. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zu beachten.
5.3.3 Über die Beschlussfassung entscheidet die Mehrheit der anwesenden Mitglieder.

§6 Kassenprüfung

6.1 Die Jahreshauptversammlung wählt jedes Jahr aus seinen Reihen zwei Finanzprüfer, die nicht zum Vorstand gehören. Die Finanzprüfer müssen, ebenso bei der Jahreshauptversammlung eine Kassenprüfung vornehmen. Gegebenenfalls sind bei Unklarheiten über das Kassenbuch und Clubkasse spontane Stichproben vorzunehmen. Der Befund der Kassenprüfer ist schriftlich in einem Kurzbericht festzuhalten, abzuzeichnen und unverzüglich dem Vorsitzenden zu übergeben.

§7 Clubtreffen

7.1 Clubtreffen finden individuell nach Absprache statt – aktuell jeder erste Mittwoch im Monat.
7.2 Das Clubtreffen wird vom Vorsitzenden geleitet.

§8 Veranstaltungen

8.1 Bei Teilnahme an Veranstaltungen, wie z.B. Geschicklichkeitsslalom, Turnieren oder Orientierungsfahrten, sind das Nenngeld und die Buchungsgebühren für die Unterkunft im Voraus zu entrichten. Bei Nichtteilnahme eines Mitgliedes an einer Veranstaltung muss rechtzeitig abgesagt werden, da es nicht immer gewährleistet ist, dass das bereits gezahlt Teilnahmegeld zurückerstattet werden kann.

§9 Auflösung des Vereins

9.1 Die Auflösung des Clubs kann nur während einer Hauptversammlung erfolgen, bei der 75% der Mitglieder anwesend sein müssen. Die Auflösung wird von den Vorsitzenden vorgeschlagen und zwei Drittel der anwesenden Mitglieder müssen der Auflösung zustimmen.

§10 Satzungseinrichtung

10.1 Die erste und Ursatzung wurde in der Gründerversammlung des Vereins am 17.12.2007 in Oranienburg eingerichtet.
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